Verkaufsbedingungen
Mit der Nutzung unseres Services erklären Sie sich mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Dies bedeutet, dass zwischen Ihnen und uns als Käufer/Kunde ein Vertrag geschlossen wird. Bevor Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen, bitten wir Sie, diese sorgfältig durchzulesen und sich mit unserer Arbeitsweise vertraut zu machen. Bei Fragen zu unseren Bedingungen können Sie uns gerne kontaktieren.
Artikel 1 - Identität des Unternehmers
Yeslogo.eu ist ein Handelsname von Unisource International, das bei der Handelskammer (Handelskammer: 82878498) registriert ist und unseren gesetzlichen Beitrag an die Steuerbehörden zahlt (USt-IdNr.: NL003075210B96). Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.
Artikel 2 - Anwendbarkeit
2.1 Die Geltung der vom Käufer/Auftraggeber/Kunden verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich abgelehnt.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen, bei denen Unisource International als (potenzieller) Verkäufer/Auftraggeber und/oder Lieferant von Waren und/oder Dienstleistungen auftritt.
2.3 Von diesen Bedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden. Aus solchen Abweichungen können keine Rechte für zukünftige Vereinbarungen hergeleitet werden.
Artikel 3 - Angebote / Vertragsabschluss
Alle Angebote von Unisource International sind freibleibend. Erteilt der Käufer/Auftraggeber eine Bestellung, kommt der Vertrag erst zustande, wenn Unisource International diese schriftlich annimmt oder mit der Ausführung beginnt.
Artikel 4 - Ergänzung / Anpassung der Abtretung
Unisource International wird auf Wunsch des Käufers/Auftraggebers alle von diesem angegebenen Änderungen der Bestellung durchführen, sofern diese zumutbar sind und mit dem Recht, einen Mehrpreis zu verlangen.
Artikel 5 - Preise
5.1 Alle Preise verstehen sich ab Werk (ex works intercoms 2010) und exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben oder vereinbart.
5.2 Unisource International behält sich das Recht vor, Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Artikel 6 - Lieferung / Lieferzeit
6.1 Die von Unisource International eingehaltenen üblichen Lieferzeiten sind Richtwerte und keine Frist.
6.2 Die Lieferung erfolgt an eine Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.3 Unisource International ist berechtigt, die von ihr geschuldete(n) Leistung(en) in Teilen zu erbringen.
6.4 Unisource International hat das Recht, dem Käufer/Auftraggeber 10 % mehr oder weniger als die auf Anfrage produzierte Artikelanzahl zu liefern und in Rechnung zu stellen.
Artikel 7 - Zahlung
7.1 Die Zahlung durch den Käufer/Auftraggeber muss innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Die Zahlung muss in der vereinbarten Währung ohne Verrechnung, Rabatt und/oder Aussetzung erfolgen.
7.2 Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Käufers/Auftraggebers sofort fällig und der Käufer/Auftraggeber befindet sich in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf.
7.3 Ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer/Auftraggeber in Verzug ist, schuldet er unbeschadet der sonstigen Rechte von Unisource International Zinsen in Höhe von vier (4) Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Einlagenzinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch den zu diesem Zeitpunkt in den Niederlanden für Handelsgeschäfte geltenden gesetzlichen Zinssatz.
7.4 Sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, maximal jedoch 15 % der Hauptsumme, die Unisource International aufgrund der Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers/Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Käufers/Auftraggebers.
7.5 Zahlungen durch oder im Namen des Käufers/Auftraggebers dienen nacheinander der Begleichung der von ihm geschuldeten außergerichtlichen Inkassokosten, dann der gerichtlichen Kosten, dann der von ihm geschuldeten Zinsen und schließlich der ausstehenden Hauptbeträge in der Reihenfolge ihres Alters, ungeachtet anderslautender Anweisungen des Käufers/Auftraggebers.
7.6 Der Käufer/Auftraggeber kann der Rechnung nur innerhalb der Zahlungsfrist widersprechen.
Artikel 8 Eigentumsvorbehalt
Unisource International behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten oder zu liefernden Artikeln bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages vor.
Artikel 9 - Sicherheit
9.1 Bestehen berechtigte Gründe dafür, dass der Käufer/Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist er verpflichtet, auf erstes Anfordern von Unisource International unverzüglich ausreichende Sicherheiten in der von Unisource International gewünschten Form zu stellen und diese gegebenenfalls zu ergänzen, um die Erfüllung aller seiner Verpflichtungen zu gewährleisten. Solange der Käufer/Auftraggeber dies nicht tut, ist Unisource International berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen.
9.2 Kommt der Käufer/Auftraggeber einer Aufforderung im Sinne von Absatz 1 nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer diesbezüglichen schriftlichen Mitteilung nach, werden alle seine ausstehenden Verpflichtungen sofort fällig und zahlbar.
Artikel 10 - Beschwerden, Untersuchungspflicht, Verjährung und Einhaltung
10.1 Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lieferung zu prüfen, ob die Ware dem Vertrag entspricht. Ist dies nicht der Fall, muss der Käufer/Auftraggeber Unisource International innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Angabe der Gründe darüber informieren.
10.2 Tatsachen, die sich erst nach Ablauf eines Jahres nach der Lieferung zeigen, können nicht die Behauptung rechtfertigen, dass die Sache nicht dem Vertrag entspricht.
10.3 Entspricht die gelieferte Sache nicht dem Vertrag, ist Unisource International nach eigener Wahl lediglich dazu verpflichtet, die fehlende Sache zu liefern, die gelieferte Sache zu reparieren oder die gelieferte Sache zu ersetzen.
10.4 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten entsprechend für die Erbringung von Dienstleistungen.
Artikel 11 - Geistiges Eigentum und Know-how
11.1 Sämtliche von Unisource International dem Käufer/Auftraggeber zur Verfügung gestellten und/oder bereitgestellten Unterlagen, Verkaufsbroschüren, Abbildungen, Zeichnungen usw. bleiben Eigentum von Unisource International. Der Käufer/Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese für andere Zwecke als die der betreffenden Artikel zu verwenden.
11.2 Der Käufer/Auftraggeber ist nicht berechtigt, die in 11.1 genannten Dokumente oder die darin enthaltenen oder ihm anderweitig bekannt gemachten Informationen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Unisource International erteilt hierzu seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
11.3 Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen in 11.1 und/oder 11.2 schuldet der Käufer/Auftraggeber unbeschadet aller sonstigen Rechte von Unisource International gegenüber dem Käufer/Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € (fünftausend Euro) für jeden Verstoß.
Artikel 12 - Verletzung der Rechte Dritter
12.1 Mit der Bestellung erklärt der Kunde, dass er über sämtliche Eigentumsrechte an Texten, Logos, Zeichnungen und sonstigen Gegenständen verfügt, die möglicherweise Gegenstand von geistigen Eigentumsrechten sind. Unisource International wird vom Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich dieser Eigentumsrechte freigestellt.
12.2 Der Käufer/Auftraggeber verpflichtet sich, Unisource International für sämtliche Schäden und Nachteile zu entschädigen, die Unisource International dadurch entstehen, dass und weil die von Unisource International hergestellten Produkte die Rechte Dritter verletzen.
12.3 Unisource International ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragserfüllung mit dem Kunden Kopien des Layouts anzufertigen und aufzubewahren.
Artikel 13 - Auflösung / Freigabe
13.1 Kommt der Käufer/Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach, sowie im Falle eines Konkurses, Zahlungsaufschubs oder Insolvenzverfahrens des Käufers/Auftraggebers oder der Schließung oder Liquidation seines Unternehmens ist Unisource International nach eigener Wahl berechtigt, den Vertrag ohne jegliche Schadenersatzpflicht und unbeschadet seiner weiteren Rechte ganz oder teilweise aufzulösen oder die (weitere) Ausführung des Vertrags auszusetzen. In diesen Fällen ist Unisource International außerdem berechtigt, die sofortige Zahlung des fälligen Betrags zu verlangen.
13.2 Falls die ordnungsgemäße Erfüllung durch Unisource International aufgrund eines oder mehrerer Umstände, die nicht von Unisource International zu vertreten sind, vorübergehend oder dauerhaft ganz oder teilweise unmöglich ist, ist Unisource International berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
13.3 Wenn der Käufer/Auftraggeber, nachdem Unisource International ihm hierfür eine Frist von acht Tagen gesetzt hat, nicht an der Lieferung mitwirkt, wird lediglich Unisource International von seinen Verpflichtungen entbunden.
Artikel 14 - Entschädigung
14.1 Unisource International haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
14.2 Unisource International ist niemals verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, es sei denn, es handelt sich um Personen- oder Sachschäden.
14.3 Die Haftung von Unisource International im Rahmen eines Vertrags ist in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag beschränkt.
Artikel 15 - Anwendbares Recht / Gerichtsstand
15.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Unisource International und dem Käufer/Auftraggeber gilt niederländisches Recht.
Artikel 16 – Der niederländische Text ist maßgebend
Der niederländische Text dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen hat Vorrang vor der Übersetzung.